Wirkung von Werbemitteln

Wirkung

Wer­beartikel sind ein wichtiges und viel genutztes Mit­tel zur Kun­den­bindung. Im Ver­gle­ich zur klas­sis­chen Werbe­meth­o­d­en, wie beispiel­sweise TV- oder Print-Wer­bung, weisen Wer­begeschenke eine deut­lich höhere Akzep­tanz auf. Unternehmen, welche Wer­beartikel ein­set­zen wer­den von ihren Kun­den als sym­pa­thisch und kun­de­nori­en­tiert wahrgenom­men. Ein Wer­begeschenk ist zunächst ein­mal ein Geschenk. Und über dieses freuen sich die meis­ten Men­schen, denn es drückt Wertschätzung aus und kostet nichts.  Zusät­zlich wird durch Wer­begeschenke die Wer­beerin­nerung gesteigert. Durch­schnit­tlich wird ein Wer­beartikel ein Mal täglich von dem beschenk­ten Kun­den genutzt, er kommt somit also täglich mit ihrer Wer­be­botschaft in Kon­takt. Hochw­er­tige Wer­begeschenke sind für den Kun­den ein Hin­weis auf Qual­itäts­be­wusst­sein und repräsen­tieren so das Unternehmen.

Geset­zliche Regelungen

Bei dem Ver­schenken von Wer­beartikeln ist ins­beson­dere auf den Umgang mit Steuern zu acht­en. Hierzu gibt es einige grundle­gende Regeln, die zu beacht­en sind:

Gesetzliche Regelungen für Werbegeschenke

Im Hin­blick auf Wer­beartikel sind fol­gende Fra­gen zu stellen:

  • Wie hoch sind die Kosten für den Werbeartikel?
  • Was für ein Unternehmen erwirbt diesen Werbeartikel?
  • Zu welchem Anlass wird der Wer­beartikel verschenkt?

Kostet ein Wer­beartikel unter 10 €, ist es ein Streuar­tikel wie beispiel­sweise Stifte, Süßwaren, Feuerzeuge und andere gün­stige Wer­beartikel. Hier­bei han­delt es sich um einen Wer­beartikel, der beispiel­sweise auf Messen an die bre­ite Masse verteilt wird. In diesem Fall sind die Aus­gaben für Wer­beartikel in ein­fach­er Form von der Steuer abset­zbar. Sobald der Wer­beartikel jedoch mehr als 10 € kostet muss in der Buch­hal­tung exakt fest­ge­hal­ten wer­den, wer diesen Wer­beartikel erhal­ten hat. Hier gilt, dass der Gesamtwert, den ein Empfänger inner­halb eines Jahres an Wer­beartikeln erhält 35 € net­to nicht über­schre­it­en darf.

(Dies ist allerd­ings kein Ersatz für eine genaue Einzelfall­be­tra­ch­tung des jew­eili­gen Grün­ders. Kon­tak­tieren Sie hier­für einen Steuer­ber­ater, um wirk­lich sich­er zu gehen.)